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Schlaganfall und Autofahren???? Führerschein bei Schlaganfall und Hirnverletzungen
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Was ist zu beachten? Wie ist der Ablauf ?
Das "Autofahren" ist heute fast für jeden ein Teil der Lebensqualität, deshalb stellen sich viele Schlaganfallbetroffene die Frage:
"Kann man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren " ?
Aus eigener Erfahrung, und nach eingehendem Studium der gesetzlichen Bestimmungen, habe wir diese Informationen erstellt, um den Betroffenen, welche wieder Autofahren wollen, einen Überblick und Anhaltspunkte zu geben.
Beachten Sie aber, dass die Möglichkeiten, sich wieder ans Lenkrad zu setzen so unterschiedlich wie der "Schlaganfall" selbst sind, und nur jeweils für den Einzelnen aus der Sicht der Ärzte (Neurologe mit “Verkehrsmedizinischer Qualifikation), des TÜV und der Behörden beantwortet werden können.
Wer bereits einen Führerschein besitzt und danach erst eine Körperbehinderung - Schlaganfall oder Hirnverletzung - erleidet, hat zwar keine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde, wird aber von der Straßenverkehrs -Zulassungsordnung mit der allgemeinen Formulierung, in die Pflicht genommen, in diesem Fall in "geeigneter Weise Vorsorge zu treffen".
Vorsorge heißt: bei der zuständigen Behörde eine freiwillige Mitteilung über die Erkrankung oder Einschränkungen, gemeinsam mit einem fachärztlichen Gutachten (z.B. Entlassungsbericht der REHA Klinik -seit 1.1.1999 Gutachten eines Arztes - Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation -Info -)einzureichen, damit der Führerschein geändert wird, oder erforderliche Auflagen eingetragen werden.
Was ist erforderlich?
Laut dem Gesetz ist bei einem Schlaganfall oder Hirnschaden folgendes erforderlich:
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Antrag bei der Stadtverwaltung - Landratsamt Führerscheinstelle auf entsprechende Änderung der Führerscheines, unter Vorlage des entsprechenden Gutachtens - Unterlagen
Fachärztliches Gutachten ( Facharzt - Neurologische Klinik - REHA Klinik, seit.1.1.1999 Arzt - Neurologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, Gutachten nicht älter als 6 Monate)
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Von der Führerscheinstelle kann dann folgendes veranlaßt werden:
Es gibt seit 1.1.1999 Ärzte (Neurologen) mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Wenn sich in Ihrer Gegend ein solcher Arzt (Neurologe) befindet, so wird dessen Gutachten von den Führerscheinstellen in den meisten Fällen akzeptiert und eine MPU kann dann entfallen ( Kosten ca.250 - 400 €). In der Regel besteht nur eine Möglickeit, Fahrzeuge der Gruppe 1 = PKW wieder zu fahren, nicht aber LKW - Busse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Der Neurologe mit “Verkehrsmedizinischer Qualifikation”entscheidet, ob zusätzlich Fahrstunden bei einer Fahrschule (Behindertenfahrschulen Deutschland)vorgenommen werden müssen und ob noch ein neuropsychologisches Gutachten erforderlich ist. In den meisten Fällen reichen diese Unterlagen für die Führerscheinstelle aus.
Wird das Gutachten nicht anerkannt, so kann eine MPU veranlaßt werden. Diese kann bei einem TÜV nach Ihrer Wahl (welcher TÜV muß bei der Führerscheinstelle gemeldet werden) erfolgen. Die MPU (Medizinisch - Psychologische - Untersuchung) gliedert sich in vier Teile.
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1. Medizinische Untersuchung,Neurologe mit“Verkehrsmedizinscher Qualifikation”
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Es muss ein Gutachten - Bericht mit einem neuestem Datum eines Facharztes, einer Fachklinik, Rehaklinik - vorgelegt werden.
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2. Reaktionstest
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Hier muss der Behinderte unbedingt darauf achten und darauf aufmerksam machen, dass der Test behindertengerecht, das heißt je nach Art der Behinderung, Lähmung von Arm und oder Fuß, durchgeführt wird.
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3. Gespräch mit dem Psychologen
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Dieser stellt fest, ob der Untersuchte seine Krankheit bewältigt hat und sich für den Straßenverkehr tauglich und verantwortlich fühlt.
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4. Fahrprobe
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Mit Auflagen, je nach Behinderung, wie das Fahrzeug aus gerüstet bezw. umgebaut werden muß.
In der Regel wir vom TÜV vorgeschlagen, einige Fahrstunden mit einem den Auflagen entsprechend umgebauten oder auch umgebauten Fahrschulfahrzeug zu nehmen und mit dem Fahrlehrer zusammen zur Fahrprobe zu kommen.
Dies zu beachten ist besonders wichtig, da in den meisten Fällen sonst der Prüfer die Fahrprobe nicht vornimmt.
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Ist diese Untersuchung und der Test, sowie die Fahrprobe abgeschlossen, erhält der Untersuchte das entsprechende Gutachten in doppelter Ausfertigung und muss mit diesem Gutachten zur Führerscheinstelle, um die entsprechend dem Gutachten gemachten Auflagen im Führerschein eintragen zu lassen.
Welche Kosten entstehen? Die Kosten für die MPU betragen zwischen ca 250.-- und 400.-- € TÜV techn. Begutachtung und Fahrprobe ca. ca. 150.-- € - Bei einem Arzt mit “Verkehrsmedizinscher Qualifikation” sind die Kosten ca. 250-400 € + Kosten beim TÜV für eine event.Fahrprobe . Es kann auch der Fall sein, dass je nach TÜV die MPU Untersuchung und die Fahrprobe getrennt vorgenommen werden.
Wichtige Hinweise und Quellen: Die Auslegung der Schrift ,,Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung Mensch und Sicherheit Heft M 115 Februar 2000 Seite 33+34,, ist sehr unübersichtlich, die Behörden, Straßenver- kehrsämter lassen hier fast keinen Spielraum zwischen einem Schlaganfall ohne Folgen, bzw. mit Folgen. Aphasie fällt unter dem Bereich Schlaganfall. (siehe auch Fev.Anlage 4 Krankheiten Abs.6,4) Bei Krampfanfällen nach Schlaganfall siehe Begutachtungs-Leitlinien(Epilepsie)
Für LKW, Busse Taxi bezw.Personenbeförderung kann nur in Ausnahmefällen die Fahrerlaubnis erteilt werden (siehe auch Fev.Anlage 4 Krankheiten Abs.6,4)
Das erforderliche fachärztliche Gutachten (bei Schlaganfall ist zusätzlich noch das Gutachten eines Neuropsychologenzu empfehlen) ist in seinen Ausführung ausschlaggebend für die Untersuchung des Arztes mit bzw. der MPU welche auf diesem Gutachten aufbaut.
Eine negatives bzw. schlechtes Ergebnis bei der psychologischen Untersuchung kann meistens durch eine positive Fahrprobe ausgeglichen werden. Es gibt für die MPU bei Behinderten keine einheitlichen Richtlinien beim TÜV (neue Bundesländer DEKRA)
Gesichtsfeldausfälle - Doppelbilder - Sehprobleme finden Sie in der FeV Anlage 6
Aphasie - Dysaethrie - Sollten Sie noch eine Sprach- Sprechstörung haben, empfehlen wir die Mitführung eines entsprechenden Ausweises um bei event.Verkehrskontrollen Missverständnissen vorzubeugen. (Muster siehe unten) Werden diese gesetzliche Auflagen und Erfordernisse nicht erfüllt, so kommt es bei einem Unfall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes .( Lesen Sie hierzu auch diesen Bericht)
Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht (siehe Arzthaftung bei.problematischer Fahreignung) Siehe auch “Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen”
Finanzierungsmöglichkeiten Finanzierung von Fahrzeugumbau, Kosten für Gutachten usw. sind nur in Ausnahmefällen möglich. KFZ Fahrzeughilfe Verordnung )
Rechtliche Grundlagen Alle Ausführungen basieren auf der Grundlage ,,Krankheit und Kraftverkehr,, 5.Auflage des Gutachtens Heft 73/1996 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr 2 B-3-4- 6 D, Seite33+46+47 und den neuen Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahreignung Mensch und Sicherheit, Heft M115 - Februar 2000, Seite 33 + 34 und FeV.Anlage 4 Krankheiten Abs.6,4)und. Schlaganfall - Hirnverletzungen - Hirnoperationen fallen unter den Ausführungen der FeV Anlage 4 Absatz 6,4 + 6,5 + 6,5.1. Rechtliche VoraussetzungenStraßenverkehsverodnung Die Straßenverkehrsämter, der TÜV (DEKRA) entscheiden nach diesen Richtlinien.
Die Information einer Krankenkasse (DAK) dürfte für Sie von Interesse sein (anklicken) Beachten Sie bitte auch diesen Link (anklicken) Die Deutsche Verkehrswacht schreibt in “mobil und sicher” zu diesem Thema: Download i
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Weiter Informationen: Eine ausführliche Broschüre, mit den gesetzlichen Bestimmungen, usw. sowie weitere Informationen (Adressen von Behindertenfahrschulen und Ärzten mit “Verkehrsmedizinischer Qualifikation im jeweiligen Bundesland, sowie Berichte zu diesem Thema) erhalten Sie gegen Einsendung von 5,00 € in Schein oder Briefmarken für Porto und Unkosten bei nachfolgender Adresse.
Selbsthilfegruppe Schlaganfall Würzburg A. Ruf Ringstraße 22 97222 Rimpar b.Würzburg
Telefon: 09365/9735
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Diese Informationen können Sie als pdf (Adobe Raeder) herunterladen:
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Kurzinformation “Führerschein bei Schlaganfall und Hirnverletzungen”
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Ärzte mit “Verkehrsmedizinischer Qualifikation” Ablauf + Untersuchung und Adressen soweit diese uns vorliegen
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Fahrschulen mit Behindertenausbildung
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Gesetzliche Bestimmungen - FeV - Untersuchung (Auszüge)
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Kraftfahreignung nach Schlaganfall - Zusammenfassung - anb-ev Arbeitsgemeinschadt Neurologische Begutachtung
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Einige Betroffene haben noch eine Aphasie oder Dysarthrie, solche Betroffene sollten einen Hinweis mitführen aus dem dies hervorgeht um bei Verkehrskontrollen Missverständnisse durch die Beamten vorzubeugen.
Nebenstehend ein Muster eines solchen Ausweises
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